Das Bambini-Haus Ingolstadt ist eine Babyschutz- und Inobhutnahmestelle für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren (§§ 27 ff., 34 und 42 SGB VIII). In der kleinen, heilpädagogisch arbeitenden Wohngruppe finden bis zu sechs Kinder rund um die Uhr Schutz – kurzfristig im Rahmen einer Inobhutnahme oder, wenn eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich ist, als längerfristiges, sicheres Zuhause. Eine Aufnahme ist rund um die Uhr über das Jugendamt möglich.
Platzanfrage stellen| Angebot | Babyschutz-/Inobhutnahmestelle + heilpädagogisches Intensivangebot |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 27 ff., 34 und 42 SGB VIII |
| Zielgruppe | Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0–6 Jahren in Krisensituationen |
| Plätze | 6 (eine Gruppe) |
| Betreuung | rund um die Uhr (24/7), an 365 Tagen im Jahr |
| Aufnahme | regulär und im Notfall (Inobhutnahme) rund um die Uhr |
| Einzugsgebiet | Ingolstadt · Oberbayern · Bayern |
| Kontakt/Belegung | Hausleitung: leitung@bambini-haus.org · Tel. 0159 06 10 43 61 · info@blickpunkt-familie.org · Träger-Tel. 0841 99355381 |
Hinweis zum Schutz der Kinder: Als Schutzeinrichtung veröffentlichen wir die Adresse des Bambini-Hauses nicht. Anfragen und Kontakt laufen über den Träger (Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt).
Eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes, wenn sein Wohl akut gefährdet ist und es vorübergehend nicht bei seiner Familie bleiben kann – zum Beispiel bei Unerreichbarkeit, Erkrankung, Inhaftierung oder in einer akuten Krise der Bezugspersonen. Das Bambini-Haus ist auf die jüngsten Kinder (0–6 Jahre) spezialisiert und verbindet den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern mit einer heilpädagogischen, alltagsorientierten Betreuung in familiärer Atmosphäre.
Aufgenommen werden Säuglinge, Kleinkinder und Kinder von 0 bis 6 Jahren, die aus einer Krisen- oder Gefährdungslage heraus einen sicheren Ort brauchen. Die Kinder kommen ohne ihre Eltern in die Wohngruppe. Im Vordergrund stehen Schutz, Stabilisierung und – wo möglich – die Vorbereitung einer Rückkehr in die Familie oder eines Übergangs in eine dauerhafte Anschlussperspektive.
Eine Inobhutnahme ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Den Anstoß geben in der Regel der Allgemeine Sozialdienst (ASD), die Polizei oder der Bereitschaftsdienst des Jugendamts.
die Inobhutnahme und Unterbringung im Bambini-Haus.
Eine Überbelegung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Heimaufsicht (Regierung von Oberbayern) möglich.
Eine Inobhutnahme ist auf kurze Dauer angelegt und soll nach Möglichkeit drei Monate nicht überschreiten. Ist eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie nicht möglich, bietet das Bambini-Haus bis zu vier Kindern eine mittel- bis langfristige Bleibeperspektive – ein geschütztes Zuhause bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, bis eine geeignete Anschlusslösung (etwa eine Pflegefamilie) gefunden ist.
Das Angebot stützt sich auf die Hilfen zur Erziehung (§§ 27 und 34 SGB VIII) – darunter die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht – sowie auf die Inobhutnahme von Kindern (§ 42 SGB VIII).
Der pädagogische Fokus liegt auf der sofortigen Aufnahme und Stabilisierung: Die Kinder sollen zur Ruhe kommen, Sicherheit erfahren und in einem verlässlichen Alltag begleitet werden. Die Arbeit orientiert sich am Montessori-Ansatz und an der situationsorientierten Elementarpädagogik und fördert die körperliche, seelische, geistige und motorische Entwicklung der Kinder. Bei Bedarf wird an der Aufarbeitung von Entwicklungs- und Belastungsfolgen gearbeitet. Leitend ist das Prinzip „aktive Pädagogik in Kooperation" in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Allgemeinen Sozialdienst und dem Pflegekinderdienst.
Der Schutz der Kinder hat absoluten Vorrang. Blickpunkt Familie arbeitet im gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und auf Grundlage eines Schutzkonzepts. Die Einrichtung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII). Zum Schutz der untergebrachten Kinder wird die Anschrift der Einrichtung nicht veröffentlicht.
Neben dem oben beschriebenen Notfallweg (Inobhutnahme) ist auch eine reguläre Platzanfrage möglich: telefonische Bedarfsklärung → schriftliche Platzanfrage mit Fallunterlagen → Prüfung der Passung → Aufnahmeplanung. Bitte fügen Sie der Anfrage alle relevanten Unterlagen bei – insbesondere zu vorausgegangenen Maßnahmen, Diagnostiken, gerichtlichen Anordnungen sowie pädagogischen und medizinischen Bedarfen. Nur eine vollständige Falldarstellung ermöglicht eine tragfähige Falleinschätzung.
Die Belegung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.
Die Kinder werden rund um die Uhr von pädagogischen Fachkräften betreut; ein heilpädagogischer Fachdienst – darunter staatlich geprüfte Kinder- und Spieltherapeut:innen✎ – ergänzt die Arbeit. Hauswirtschaftliche Versorgung, Supervision und regelmäßige Fortbildung gehören zum Standard.

Träger des Bambini-Hauses ist die Blickpunkt Familie GmbH (Ingolstadt), ein freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und Mitglied im VPK Landesverband Bayern e.V. Die Aufsicht liegt bei der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht SGB VIII).
Kontakt- und Postanschrift (Träger, öffentlicher Kontakt): Blickpunkt Familie GmbH, Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt.

Für dringliche Inobhutnahmen läuft der Erstkontakt in der Regel über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD), die Polizei oder den Bereitschaftsdienst des Jugendamts. Reguläre Belegungsanfragen richten Jugendämter und ASD-Fachkräfte an die Hausleitung des Bambini-Hauses (leitung@bambini-haus.org, durchgehend erreichbar unter 0159 06 10 43 61) und an info@blickpunkt-familie.org. Sensible Unterlagen übermitteln wir auf einem gesicherten Weg.
Stand: 06/2026. Diese Seite informiert über ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und ersetzt keine rechtliche oder behördliche Beratung; maßgeblich ist die Entscheidung des zuständigen Jugendamtes.
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