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Haus Ammeli · Ingolstadt

Haus Ammeli Ingolstadt

Haus Ammeli ist eine teilbetreute Eltern-Kind-Wohngruppe in Ingolstadt nach § 19 SGB VIII. Hier wohnen Mütter und Väter ab 18 Jahren gemeinsam mit ihrem Kind (in der Regel ein bis zwei Kinder) und werden an Werktagen pädagogisch begleitet – montags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr, außerhalb dieser Zeiten über eine telefonische Rufbereitschaft. Das Angebot ist die Brücke zwischen der vollstationären 24-Stunden-Betreuung und dem selbstständigen Wohnen in den eigenen vier Wänden. Belegt wird über das zuständige Jugendamt.

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Eckdaten auf einen Blick

AngebotTeilbetreutes heilpädagogisches Eltern-Kind-Wohnen
Rechtsgrundlage§ 19 SGB VIII (gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder)
ZielgruppeMütter und Väter ab 18 Jahren mit Kind (i. d. R. 1–2 Kinder, Kind bis 6 Jahre)
Plätze2 (eine Gruppe / zwei Elternteile)
Betreuungteilbetreut: Mo–Fr 07:30–19:30 Uhr; sonst telefonische Rufbereitschaft
EinrichtungsstandortIngolstadt (Altstadt), Münzbergstraße 2–4
EinzugsgebietIngolstadt · Oberbayern · Bayern
Belegungüber das zuständige Jugendamt · Hausleitung: leitung@ammeli.org · info@blickpunkt-familie.org · Tel. 0841 99355381

Was bedeutet „teilbetreutes" Wohnen?

Teilbetreut heißt: Die Familien leben weitgehend eigenständig in ihrer Wohnung und werden zu festen Zeiten – montags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr – von einer pädagogischen Fachkraft begleitet. Außerhalb dieser Präsenzzeiten sowie an den Wochenenden besteht eine telefonische Rufbereitschaft. So übernehmen die Eltern Schritt für Schritt mehr Verantwortung, ohne in akuten Situationen allein zu sein. Damit liegt Haus Ammeli bewusst zwischen der vollstationären 24-Stunden-Betreuung (etwa im Mutter-Kind-Haus) und dem vollständig selbstständigen Wohnen.

Für wen ist Haus Ammeli gedacht – auch für Väter?

Ja. Aufgenommen werden Mütter und Väter ab 18 Jahren mit ihrem Kind – Haus Ammeli ist ausdrücklich auch ein Angebot für Väter mit Kind, was im Hilfesystem selten ist. In der Regel leben hier Elternteile mit einem bis zwei Kindern (Kind bis zu einem Alter von sechs Jahren). Voraussetzung ist die Bereitschaft, an der eigenen Verselbständigung und der Erziehungsfähigkeit zu arbeiten.

Wie unterscheidet sich Haus Ammeli vom Mutter-Kind-Haus?

Beide Angebote begleiten Eltern mit Kind, unterscheiden sich aber in Intensität und Zielgruppe: Das Mutter-Kind-Haus ist vollstationär (24/7) und nimmt (auch minderjährige) Mütter ab 15 Jahren auf. Haus Ammeli ist teilbetreut (Mo–Fr 07:30–19:30) und richtet sich an Mütter und Väter ab 18 Jahren, die bereits mehr Eigenständigkeit tragen können. Haus Ammeli kann so eine Verselbständigungsstufe auf dem Weg in ein eigenverantwortliches Familienleben sein.

Welche Rechtsgrundlage gilt? (§ 19 SGB VIII)

§ 19 SGB VIII regelt die gemeinsame Wohnform für Mütter, Väter und Kinder: Ein Elternteil, der allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgt, soll gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange er aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung diese Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigt. Belegung und Kostenübernahme laufen über das Jugendamt.

Wie arbeiten wir? Unser pädagogisches Konzept

Ziel ist die selbstverantwortliche Lebensführung der Familie. Wir stärken die Erziehungsfähigkeit der Eltern, fördern die Bindung zwischen Eltern und Kind und unterstützen die eigene Entwicklung durch Schule, Ausbildung oder Beruf – ebenso die Entwicklung des Kindes. Überforderungs- und Krisensituationen werden gemeinsam bearbeitet. Leitend ist das Prinzip „aktive Pädagogik in Kooperation" im Case-Management mit einer festen Bezugsbetreuung und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.

Schutz und Sicherheit

Blickpunkt Familie arbeitet im gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und auf Grundlage eines Schutzkonzepts. Die Einrichtung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII).

Aufnahme & Belegung für Jugendämter

Die Belegung läuft über das zuständige Jugendamt: telefonische Bedarfsklärung → schriftliche Platzanfrage mit Fallunterlagen → Prüfung der Passung → persönliches Kennenlernen mit Hausleitung, ASD und Elternteil → Zu-/Absage → Aufnahmeplanung. Bitte fügen Sie der Anfrage alle relevanten Unterlagen bei (Vormaßnahmen, Diagnostiken, gerichtliche Anordnungen, pädagogische und medizinische Bedarfe). Nur eine vollständige Falldarstellung ermöglicht eine tragfähige Falleinschätzung.

Wer trägt die Kosten?

Die Belegung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.

Team & Qualifikation

Die Begleitung übernehmen pädagogische Fachkräfte – darunter staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen – im Bezugsbetreuungs- und Case-Management-Prinzip, ergänzt durch einen Fachdienst, Supervision und regelmäßige Fortbildung.

Team von Blickpunkt Familie Ingolstadt

Träger & Aufsicht

Träger von Haus Ammeli ist die Blickpunkt Familie GmbH (Ingolstadt), ein freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und Mitglied im VPK Landesverband Bayern e.V. Die Aufsicht liegt bei der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht SGB VIII).

Träger- und Postanschrift: Blickpunkt Familie GmbH, Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt. Der Einrichtungsstandort von Haus Ammeli ist die Münzbergstraße 2–4, 85049 Ingolstadt.

Mitglied im VPK Landesverband Bayern e.V.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet teilbetreutes Wohnen bei Haus Ammeli?
Die Familien wohnen weitgehend eigenständig und werden montags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr von einer pädagogischen Fachkraft begleitet; außerhalb dieser Zeiten gibt es eine telefonische Rufbereitschaft.
Können auch Väter mit Kind aufgenommen werden?
Ja. Haus Ammeli nimmt Mütter und Väter ab 18 Jahren mit Kind auf und ist ausdrücklich auch ein Angebot für Väter mit Kind.
Nach welchem Paragrafen erfolgt die Aufnahme?
Nach § 19 SGB VIII – der gemeinsamen Wohnform für Mütter, Väter und Kinder.
Wie viele Plätze gibt es?
Zwei Plätze in einer Gruppe – also zwei Elternteile mit ihren Kindern.
Worin unterscheidet sich Haus Ammeli vom Mutter-Kind-Haus?
Das Mutter-Kind-Haus ist vollstationär (24/7) für Mütter ab 15; Haus Ammeli ist teilbetreut (Mo–Fr 07:30–19:30) für Mütter und Väter ab 18 – eine Stufe mehr Eigenständigkeit.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des zuständigen Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.

Kontakt für Belegungsanfragen

Jugendämter und ASD-Fachkräfte richten Platz- und Belegungsanfragen an die Hausleitung von Haus Ammeli (leitung@ammeli.org) und an info@blickpunkt-familie.org, telefonisch unter 0841 99355381. Die Übermittlung sensibler Unterlagen stimmen wir mit Ihnen auf einem gesicherten Weg ab.

Stand: 06/2026. Diese Seite informiert über ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und ersetzt keine rechtliche oder behördliche Beratung; maßgeblich ist die Entscheidung des zuständigen Jugendamtes.

E-Mail an info@blickpunkt-familie.org

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