Entwurf zur Freigabe · Mutter-Kind-Haus · bestehendes Design fortgeführt gelb = bestätigen orange = offen grau = Vorlage (erfunden, ersetzen)✎ markierte Stellen anklicken zum Bearbeiten
Mutter-Kind-Haus · Ingolstadt

Mutter-Kind-Haus Ingolstadt

Das Mutter-Kind-Haus Ingolstadt ist eine vollstationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 19 und 41 SGB VIII. Acht Mütter – ausdrücklich auch minderjährige Mütter und Schwangere ab 15 Jahren – leben hier gemeinsam mit ihren Kindern und werden rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr von pädagogischen Fachkräften begleitet. Ziel ist es, Mütter so zu stärken, dass sie Verantwortung für ihr Kind übernehmen und schrittweise in ein eigenständiges Leben finden. Die Aufnahme erfolgt über das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII.

Platzanfrage stellen

Eckdaten auf einen Blick

AngebotVollstationäres heilpädagogisches Wohnen für Mutter und Kind
Rechtsgrundlage§§ 19 u. 41 SGB VIII (gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder)
Zielgruppe(werdende) Mütter mit Kind, auch minderjährig, ab 15 Jahren
Plätze8 (eine Gruppe)
Betreuungrund um die Uhr (24/7), an 365 Tagen im Jahr
EinrichtungsstandortIngolstadt (Altstadt), Münzbergstraße 2–4
EinzugsgebietIngolstadt · Oberbayern · Bayern
Belegungüber das zuständige Jugendamt · Hausleitung: leitung@muki-ingolstadt.de · info@blickpunkt-familie.org · Tel. 0841 99355381

Für wen ist das Mutter-Kind-Haus gedacht?

Das Angebot richtet sich an Mütter und Schwangere ab 15 Jahren, die in einer belastenden Lebenslage Unterstützung bei der Versorgung und Erziehung ihres Kindes benötigen. Aufgenommen werden insbesondere junge und minderjährige Mütter mit ihrem Kind. Voraussetzung ist die Bereitschaft, eng mit den pädagogischen Fachkräften zusammenzuarbeiten und sich auf das gemeinschaftliche Leben in der Wohngruppe einzulassen. Wird eine Mutter während der Hilfe volljährig, kann die Begleitung nach § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) in Absprache mit dem Jugendamt fortgeführt werden.

Für wen ist das Angebot nicht geeignet?

Eine ehrliche Einschätzung der Passung schützt vor Hilfeabbrüchen. Das Mutter-Kind-Haus ist kein Angebot der akutpsychiatrischen oder Suchtbehandlung: Bei einem anhaltenden, destruktiven Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ohne erkennbaren Abstinenzwillen ist eine sichere Betreuung von Mutter und Kind in der Wohngruppe nicht möglich. Die genauen Aufnahme- und Ausschlusskriterien stimmen wir im Einzelfall anhand der Fallunterlagen mit dem zuständigen Jugendamt ab.

Welche Rechtsgrundlagen gelten? (§§ 19 und 41 SGB VIII)

§ 19 SGB VIII regelt die gemeinsame Wohnform für Mütter, Väter und Kinder: Ein Elternteil, der allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgt, soll gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange er aufgrund seiner Persönlichkeitsentwicklung diese Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes benötigt. § 41 SGB VIII ermöglicht die Fortführung der Hilfe für junge Volljährige – wichtig, weil viele Mütter im Verlauf der Betreuung volljährig werden. Belegung und Kostenübernahme laufen über das Jugendamt (siehe „Wer trägt die Kosten?").

Wie arbeiten wir? Unser pädagogisches Konzept

Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl – und der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe". Mütter übernehmen von Beginn an die Verantwortung für ihr Kind und werden dabei im Alltag pädagogisch begleitet, angeleitet und gestärkt. Die Arbeit folgt dem Leitbild „aktive Pädagogik in Kooperation": gemeinsam mit der Mutter, dem Kind und dem Jugendamt werden Ziele entwickelt und Schritt für Schritt umgesetzt – von der Alltagsstruktur über die Bindungsförderung bis zur Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben. Ein interkulturelles und mehrsprachiges Team sowie ein präventives Angebot wie die Stillberatung gehören zum heilpädagogischen Wohnkonzept. Die zentrale Lage in der Ingolstädter Altstadt bindet die Familien an das soziale Umfeld an (Ärzte, Behörden, Kitas).

Schutz und Sicherheit

Der Schutz von Mutter und Kind hat Vorrang. Blickpunkt Familie arbeitet im gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und auf Grundlage eines einrichtungsbezogenen Schutzkonzepts. Die Einrichtung untersteht der Aufsicht der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht nach SGB VIII). Jedes bewohnte Zimmer ist mit einem Notrufschalter ausgestattet; nachts ist eine pädagogische Bereitschaftsfachkraft vor Ort.

Aufnahme & Belegung – so läuft eine Platzanfrage für Jugendämter

  1. 1. Telefonische Bedarfsklärung: Die fallführende Fachkraft des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) nimmt

telefonisch Kontakt auf und schildert den Bedarf.

  1. 2. Schriftliche Platzanfrage: Es folgt eine schriftliche Anfrage per E-Mail mit den Fallunterlagen.
  2. 3. Prüfung der Passung: Wir prüfen anhand der Unterlagen, ob der Bedarf im Mutter-Kind-Haus

bedarfsgerecht abgedeckt werden kann.

  1. 4. Persönliches Kennenlernen: Vorstellungsgespräch mit Hausleitung, zuständigem ASD und der Mutter (bei

Minderjährigen in der Regel mit dem Vormund).

  1. 5. Entscheidung: Nach beidseitiger Bedenkzeit erfolgt eine Zu- oder Absage.
  2. 6. Aufnahmeplanung: Bei Zusage wird die Aufnahme mit festem Datum geplant.

Für eine tragfähige Falleinschätzung benötigen wir eine vollständige Falldarstellung – insbesondere zu vorausgegangenen Maßnahmen, Diagnostiken, gerichtlichen Anordnungen sowie pädagogischen und medizinischen Bedarfen. Da es sich um sensible, personenbezogene Daten handelt, stimmen wir die Übermittlung dieser Unterlagen mit Ihnen auf einem gesicherten Weg ab.

Wer trägt die Kosten?

Die Belegung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung. Für Familien entstehen keine direkt zu tragenden Kosten – die Finanzierung läuft im Regelsystem der Jugendhilfe.

Team & Qualifikation

Die Begleitung übernehmen pädagogische Fachkräfte – darunter Erzieherinnen und Erzieher sowie Diplom-Sozialpädagoginnen und eine Diplom-Pädagogin, ergänzt durch einen psychologischen Fachdienst. Das Team arbeitet interkulturell und mehrsprachig und wird durch Supervision und regelmäßige Fortbildung fachlich begleitet.

Team von Blickpunkt Familie Ingolstadt

Träger & Aufsicht

Träger des Mutter-Kind-Hauses ist die Blickpunkt Familie GmbH (Ingolstadt), ein freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und Mitglied im VPK Landesverband Bayern e.V. Die Aufsicht liegt bei der Regierung von Oberbayern (Heimaufsicht SGB VIII).

Träger- und Postanschrift: Blickpunkt Familie GmbH, Sebastianstraße 3, 85049 Ingolstadt. Der Einrichtungsstandort des Mutter-Kind-Hauses ist die Münzbergstraße 2–4, 85049 Ingolstadt.

Mitglied im VPK Landesverband Bayern e.V.

Häufige Fragen (FAQ)

Für wen ist das Mutter-Kind-Haus Ingolstadt gedacht?
Für (werdende) Mütter ab 15 Jahren – auch minderjährige Mütter –, die mit ihrem Kind vollstationär begleitet werden. Die Aufnahme erfolgt über das zuständige Jugendamt.
Ab welchem Alter werden Mütter aufgenommen?
Ab 15 Jahren. Wird eine Mutter während der Hilfe volljährig, kann die Begleitung nach § 41 SGB VIII in Absprache mit dem Jugendamt fortgeführt werden.
Nach welchem Paragrafen erfolgt die Aufnahme?
Nach §§ 19 und 41 SGB VIII – der gemeinsamen Wohnform für Mütter, Väter und Kinder bzw. der Hilfe für junge Volljährige.
Wie viele Plätze gibt es und wie ist die Betreuung?
Acht Plätze in einer Gruppe, vollstationär rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
Wie fragt ein Jugendamt einen Platz an?
Telefonische Bedarfsklärung, dann schriftliche Platzanfrage mit Fallunterlagen, Prüfung der Passung, Vorstellungsgespräch, Zu- oder Absage und Aufnahmeplanung.
Wer trägt die Kosten?
Die Kostenübernahme prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) des zuständigen Jugendamts auf Basis der Entgeltvereinbarung.

Kontakt für Belegungsanfragen

Jugendämter und ASD-Fachkräfte richten Platz- und Belegungsanfragen an die Hausleitung des Mutter-Kind-Hauses (leitung@muki-ingolstadt.de) und an info@blickpunkt-familie.org, telefonisch unter 0841 99355381. Die Übermittlung sensibler Unterlagen stimmen wir mit Ihnen auf einem gesicherten Weg ab.

Stand: 06/2026. Diese Seite informiert über ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe und ersetzt keine rechtliche oder behördliche Beratung; maßgeblich ist die Entscheidung des zuständigen Jugendamtes.

E-Mail an info@blickpunkt-familie.org

Anmerkungen für die Freigabe

Allgemeine Anmerkungen

Ihre allgemeine Rückmeldung zu dieser Seite – wird gespeichert.